Trotz Kollektivbestrafungen und regelrechten Ausrottungseinsätzen konnten die Nazis des wachsenden Einflusses der Partisanen im Rücken der Ostfront nicht Herr werden – sowjetische Kämpferinnen (o. O., ca. 1942)
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Martin Seckendorf schrieb an dieser Stelle zuletzt am 8. November 2017 über die Eröffnung einer zweiten Front in Nordafrika während des Zweiten Weltkriegs durch die westlichen Alliierten.
Am 22. Juni 1941 überfiel die Wehrmacht die Sowjetunion. In einem kurzen Feldzug wollte man die UdSSR niederwerfen und ein riesiges deutsches Ostimperium aufbauen. Mit der Zerschlagung der Sowjetunion sollten zugleich ein zum Kapitalismus alternatives Gesellschaftssystem und die staatliche Basis der kommunistischen Weltbewegung vernichtet werden. Das Ostimperium, so die Auffassung der Nazis, sichere ihre Herrschaft über Europa und schaffe die Voraussetzung für den Kampf um die Welt(vor)herrschaft (siehe junge Welt vom 18.12.2010).
Verbrecherische Ziele
Der »russische Riesenraum«, äußerte Hitler am 9. Januar 1941 vor Generalen, berge »unermessliche Reichtümer«. Hermann Göring, der zweite Mann in der Nazihierarchie und verantwortlich für die wirtschaftliche »Ausnutzung« des »Ostimperiums«, gab am 8. November 1941 als Richtlinie vor: »Auf lange Sicht gesehen werden die neubesetzten Ostgebiete unter kolonialen Gesichtspunkten und mit kolonialen Methoden wirtschaftlich ausgenutzt.« Deshalb gelte, »Russland soll (…) Rohstoffe und Lebensmittel produzieren«. Jede Industrie einer höheren Verarbeitungsstufe habe »abzusterben«. Der Chef des Wehrwirtschaftsamtes im Oberkommando der Wehrmacht (OKW), Georg Thomas, der als Vertreter des Großkapitals in der militärischen Führung galt, meinte im Februar 1941, man könne aus der UdSSR beträchtliche landwirtschaftliche Überschüsse herausholen. Voraussetzung sei die drastische Reduzierung des Eigenverbrauchs der »Russen«. Die traditionellen »Zuschussgebiete« (Großstädte, wie Moskau und Leningrad sowie die Waldzone) sollten von der Versorgung völlig abgeschnitten werden. Zu den Auswirkungen dieser Strategie meinte Göring im November 1941: »In diesem Jahr werden in Russland zwischen 20 und 30 Millionen verhungern.« Der millionenfache Hungertod war darüber hinaus eine Möglichkeit, »menschenverdünnte« Zonen zu schaffen, um, wie es der spätere Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg schon am 2. April 1941 gefordert hatte, Land für »die Ansiedlung einer mengenmäßig bedeutenden« deutschen Bevölkerung zu gewinnen.
Den Nazis war klar, dass die Durchsetzung dieser Pläne Aufruhr provozieren musste. Seit Februar/März 1941 beschäftigten sie sich deshalb intensiv damit, wie der »Riesenraum« zu sichern sei. Als Organisatoren möglichen Widerstandes sahen sie die sowjetischen Kommunisten. Im Februar 1941 hatte Hitler gegenüber Göring geäußert, zur »Befriedung« des eroberten Gebietes und zur Gewährleistung einer maximalen »Ausnutzung« müsse man den Kommunismus durch Beseitigung aller politischen Führer »ausrotten«. Die Doktrin, den Kommunismus durch Liquidierung seiner menschlichen »Träger« zu vernichten, war die Grundlinie aller seit März 1941 erlassenen Befehle. Der Begriff »Träger des Bolschewismus« wurde weit ausgelegt und umfasste neben den Mitgliedern der KPdSU und ihrer Jugendorganisation, dem Komsomol, alle sogenannten staatsnahen Sowjetbürger. Die Zahl der für den Tod vorgesehenen Menschen wurde noch dadurch ausgeweitet, dass die Nazis die Juden nicht nur als »feindliche Rasse« einstuften, sondern auch zu den »Trägern des Bolschewismus« rechneten. Der faschistischen Ideologie zufolge war der sowjetische Kommunismus vom Judentum geprägt und personell von Juden dominiert. Die Bezeichnung »jüdisch-bolschewistisch« wurde die übergreifende, jede Bestialität rechtfertigende Tötungsformel.
Die Nazis gingen davon aus, dass der kommende Feldzug ein anderer Krieg werde als jener gegen die kapitalistischen Länder zuvor. Hitler sagte am 30. März 1941 vor der Generalität, der Krieg werde »sich sehr unterscheiden vom Kampf im Westen«. Es gehe es um einen »Kampf zweier Weltanschauungen gegeneinander – es handelt sich um einen Vernichtungskampf«. In den Weisungen der Vorbereitungsphase wurde festgelegt, dass im Falle von Widerstand »kollektive Gewaltmaßnahmen« gegen die Bevölkerung durchzuführen seien.
Vom ersten Tag des Überfalls an gingen Wehrmacht, Polizei und Sondereinheiten der SS mit unglaublicher Brutalität gegen die Bevölkerung vor. Obwohl es bis Ende des Jahres 1941 kaum organisierten Widerstand gab, erreichten die Massenmorde der Aggressoren Ausmaße, wie sie bis dahin im Zweiten Weltkrieg unbekannt waren. So wurden zwischen dem 24. und 27. Juni 1941 im deutsch-litauischen Grenzgebiet 526 Männer und Frauen erschossen, da »die jüdische Bevölkerung«, so die Begründung, »die russische Grenzwacht bei der Abwehr der deutschen Angriffe« unterstützt habe. Getötet wurden nach dem Abschlussbericht »vorwiegend Juden« sowie »bolschewistische Funktionäre und Heckenschützen«. Als die Wehrmacht am 19. September 1941 Kiew besetzte, kam es in der Stadt zu Explosionen. Wehrmacht und SS führten daraufhin eine »Vergeltungsaktion« gegen die jüdische Bevölkerung der Stadt durch. In der Meldung der »Einsatzgruppe C« vom 7. Oktober 1941 heißt es: »Am 29. und 30.9. (wurden) 33.771 Juden exekutiert.« Dieses und andere Blutbäder versuchten die Besatzer mit »Abschreckung« angesichts befürchtetem Widerstand zu begründen. Die deutschen Militärs glaubten, dass die Schockphase, in welche die sowjetische Gesellschaft durch den Überfall geraten war, eines Tages überwunden sei. Dann werde Stalins Aufruf zum Partisanenkrieg vom 3. Juli 1941 umgesetzt werden.
Juden mit Partisanen gleichgesetzt
Inzwischen gelang es den Nazis, weitere Gebiete zu besetzen. Die Wehrmacht verlangte mehr Sicherungstruppen. Wegen der Lage an der Front standen diese nicht zur Verfügung. Die deutsche Führung verfiel auf die Idee, die Gewalt gegen die Bevölkerung noch einmal drastisch zu verschärfen. Am 23. Juli 1941 erging vom OKW die Weisung Nr. 33a. Darin heißt es: »Die zur Sicherung der eroberten Ostgebiete zur Verfügung stehenden Truppen reichen bei der Weite dieser Räume nur dann aus, (…) wenn die Besatzungsmacht denjenigen Schrecken verbreitet, der allein geeignet ist, der Bevölkerung jede Lust zur Widersetzlichkeit zu nehmen (…). In der Anwendung entsprechender drakonischer Maßnahmen müssen die Befehlshaber das Mittel finden, um ihre Sicherungsräume in Ordnung zu halten.«
Die Massenmorde der ersten Phase weisen auf ein weiteres Prinzip deutscher Terrorpolitik hin: Unter dem Deckmantel, Partisanen zu bekämpfen, wurde die Vernichtung aller »rassischen« und politischen »Feindgruppen«, »unnützer Esser« und »Ballastexistenzen«, wie man körperlich oder geistig behinderte Menschen nannte, sowie die »Ausdünnung« der Bevölkerung betrieben. Der Nazigeneral Hans Röttiger, schrieb im November 1945 im Zusammenhang mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, »dass die Bandenbekämpfung, die wir führten, im Endziele den Zweck hatte, (…) die rücksichtslose Liquidierung des Judentums und anderer unerwünschter Elemente zu ermöglichen«. Röttiger wurde später Inspekteur des Heeres in der Bundeswehr. Für die Heeresgruppe Mitte galt ab September 1941 die Maßgabe: »Wo der Partisan ist, ist der Jude, und wo der Jude ist, ist der Partisan.« Welche Ausmaße die Mordpraxis der Wehrmacht bei Antipartisanenaktionen 1941 angenommen hatte, illustriert eine Meldung der »Einsatzgruppe A« der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (siehe junge Welt vom 31.3.2016). Danach habe die Wehrmacht zwischen Ende Juni und Anfang Dezember 1941 in Bjelorussland »ungefähr 19.000 Partisanen und Verbrecher, d. h. also in der Mehrzahl Juden erschossen«.
Sand im Getriebe
Bis Ende 1941/Anfang 1942 konnten die Kommunistische Partei und die sowjetischen Sicherheitsorgane in den besetzten Gebieten illegale Strukturen aufbauen, die den Widerstand gegen die deutschen Besatzer und ihre einheimischen Helfer organisierten und vielfach in Abstimmung mit der Roten Armee leiteten. Die Partisanenbewegung nahm einen deutlichen Aufschwung. Etwa 100.000 Sowjetbürger, zusammengeschlossen in etwa 2.000 Partisaneneinheiten, standen zu dieser Zeit im Hinterland des Feindes im Kampf. Sie behinderten die Ausbeutung der besetzten Gebiete, legten das System der faschistischen Kollaboration lahm, leisteten Kundschafterdienste für die Rote Armee und führten Schläge gegen kleinere Einheiten der Wehrmacht sowie die Nachschublinien des Feindes. Die frontnahen Großverbände der Roten Armee bildeten gesonderte Stäbe für die Zusammenarbeit mit den Partisanen. Im Mai 1942 entstand beim sowjetischen Oberkommando ein zentraler Stab für die Partisanenbewegung. Die Partisanenverbände unterhielten stabile Verbindungen zu Dienststellen im unbesetzten Teil der Sowjetunion und erhielten von dort Kampfanweisungen, ausgebildetes Personal sowie Waffen und andere Nachschubgüter. Große Gebiete wurden befreit. Die Partisanen waren ein militärisch ernstzunehmendes Problem für die Wehrmacht geworden, das auch in den Lagebesprechungen Hitlers mit seinen Generalen immer häufiger eine Rolle spielte. Im Kriegstagebuch des OKW findet man ab dieser Zeit fast täglich Eintragungen über den Partisanenkrieg in der Sowjetunion.
Vor allem die Vorbereitung und Durchführung des Sommerfeldzugs 1942 wurde erheblich durch Partisanen gestört. Mit der Offensive im Süden der deutsch-sowjetischen Front wollte die Wehrmacht die Sowjetunion endgültig niederwerfen (siehe junge Welt vom 27.6.2017). Der Chef des Generalstabs des Heeres, Franz Halder, drängte zu drakonischen Befehlen. In der Lagebesprechung des OKW am 25. Mai 1942 machte er »den Führer auf zunehmende Partisanentätigkeit (…) aufmerksam. Maßnahmen zur planmäßigen Unterbindung« seien erforderlich. In der Lagebesprechung vom 25. Juni stellte Hitler dann fest, »dass wir in der (…) Partisanenbekämpfung in Russland nicht hart genug« seien. »Das Ziel kann nur erreicht werden, wenn man brutal durchgreift und alle europäischen Hemmungen abstreift.« Es wurde beschlossen, neue, spezialisierte Verbände der Wehrmacht zur Partisanenbekämpfung aufzustellen.
Mit ungeheurer Grausamkeit gingen die Deutschen vor. Menschenleere, wüstenartige Zonen sollten den Partisanen die Lebens- und Rekrutierungsgrundlagen entziehen. Das III. Bataillon des Polizeiregiments 15 berichtete z. B. im September 1942 über einen inzwischen fast alltäglich gewordenen »Einsatz«. Die Aktion richtete sich gegen drei Dörfer in Bjelorussland. Alle Einwohner, auch Frauen und Kinder, insgesamt 1.163 Menschen, so der Bericht, seien erschossen worden. Danach habe man »die Sicherstellung des Viehs, des Geräts und des Getreides« durchgeführt und die Dörfer zerstört.
Schon die Weigerung, den deutschen Soldaten Auskunft über Partisanenverstecke zu geben, galt der Wehrmacht als »Begünstigung« und wurde mit dem Tode bestraft – zur Abschreckung wurden die Opfer meist aufgehängt (o. O., undatiert)
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Angst und Schrecken verbreiten
Aber auch die brutalere Kampfführung gegen die Bevölkerung brachte nicht die gewünschten Erfolge. Das OKW entschloss sich daher zu einem ungewöhnlichen Schritt und gab am 18. August 1942 die Weisung Nr. 46 mit dem Titel »Richtlinien für die verstärkte Bekämpfung des Bandenunwesens im Osten« heraus. Solche »Weisungen für die Kriegführung« dienten bis dahin der Naziführung als Instrumente zur Steuerung strategischer Vorhaben. In der Einleitung der Anordnung wird das Motiv für die einschneidende Veränderung der Führungspraxis genannt: »Das Bandenunwesen im Osten (ab dieser Zeit wurde die Bezeichnung »Partisan« durch »Bandit« ersetzt, M. S.) hat in den letzten Monaten einen nicht mehr erträglichen Umfang angenommen und droht zu einer ernsten Gefahr für die Versorgung der Front und die wirtschaftliche Ausnützung des Landes zu werden.« Die Partisanenbewegung solle schnell »ausgerottet« und das Hinterland »befriedet werden«. Man müsse die »Ausrottung« der Partisanen »wie die Führung gegen den Feind an der Front« handhaben und durch spezielle Stäbe organisieren. Wehrmacht, SS und Polizei wurden zu engster Zusammenarbeit verpflichtet. »Härteste Maßnahmen gegen alle, die sich an der Bandenbildung beteiligen oder sich der Unterstützung der Banden schuldig machen«, seien erforderlich. Die Aufnahme der »Unterstützer«, später nannte man den Personenkreis meist »Helfer«, in den Katalog der »auszurottenden« Menschen, führte zu gigantischen Mordaktionen gegen Zivilisten jeden Alters und beiderlei Geschlechts. Für die »Bandenbekämpfung« wurden weitere neue Richtlinien angekündigt.
Den letzten Anstoß für die Ausgabe der angekündigten »Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten« gab die Lagebesprechung vom 2. November. In Anwesenheit Hitlers wurde berichtet, dass es große Probleme auf den Eisenbahnstrecken gebe, für die nach einer Äußerung des stellvertretenden Chefs des Wehrmachtsführungsstabes, Walter Warlimont, sowjetische Partisanen verantwortlich seien. Auf dem Höhepunkt der Schlacht um Stalingrad und den Kaukasus hätten diese Störungen »an der gesamten Ostfront zu erheblichen Versorgungsschwierigkeiten geführt«, heißt es in der Aufzeichnung aus dem »Führerhauptquartier«.
Am 11. November erging die neue »Kampfanweisung« die, wie ausdrücklich vermerkt wurde, im »Einvernehmen« mit der SS-Führung erarbeitet worden sei. Sie war bis Kriegsende die zentrale Vorschrift für alle Soldaten, SS-Leute und Polizisten für die Bekämpfung bewaffneter Widerstandsbewegungen vor allem in der UdSSR, aber auch auf dem Balkan und ab dem 8. September 1943 in Italien (siehe junge Welt vom 15.12.2012).
Festgelegt wurde, dass »Helfer« und »Begünstigte« ebenso zu behandeln sind wie Partisanen. Der Begriff »Helfer« war weit gefasst. Schon die Weigerung, den Deutschen Hinweise auf Verstecke der Partisanen zu geben, galt als »Begünstigung« und war »todeswürdig«. Unter der Überschrift »Behandlung der Banditen und ihrer Helfer« wurde brutalstes Vorgehen gefordert. »Schon die Härte der Maßnahmen und die Furcht vor den zu erwartenden Strafen«, heißt es in dem Dokument, »muss die Bevölkerung davon abhalten, die Banden zu unterstützen oder zu begünstigen.« Es wurde angewiesen, dass »gefangene Banditen und Zivilisten, die beim aktiven Kampf angetroffen werden (auch Frauen) erschossen oder besser erhängt werden«. Weitreichende kollektive Strafen wurden angeordnet: »Gegen Dörfer, in denen die Banden Unterstützung irgendwelcher Art gefunden haben, werden Kollektivmaßnahmen in der Regel geboten sein. Diese können (…) in vermehrter Heranziehung zu Abgaben, Wegnahme eines Teiles oder des gesamten Viehs, Abtransport arbeitsfähiger Männer zum Arbeitseinsatz nach Deutschland oder sogar Vernichtung des gesamten Dorfes bestehen.«
Freibrief zum Mord
Auf dieser Grundlage, wurde der Kampf gegen die Partisanen zu einem Ausrottungskrieg gegen die Zivilbevölkerung. Die Aktionen führten zur Entvölkerung und Verwüstung weiter Landstriche mit Bergen von Leichen. Sie wurden von den Okkupanten genutzt zu wirtschaftlicher Plünderung und zur »Gewinnung« von Hunderttausenden Sklavenarbeitern, die unter besonders schweren Bedingungen für die Deutschen schuften mussten. Die Wehrmacht führte, meist im Bunde mit anderen Unterdrückungsorganen, immer häufiger regelrechte Feldzüge mit frontfähigen Verbänden, Panzern, Artillerie und Flugzeugen gegen jene Gebiete, in denen Partisanen vermutet wurden. Etwa 70 solcher Einsätze sind überliefert.
Im Kampf gegen Partisanen setzten die Okkupanten auch litauische, lettische und ukrainische Kollaborateure in anderen Sowjetrepubliken ein. Von deutschen Offizieren angestachelt, gingen diese besonders grausam gegen die Bevölkerung vor. Die Deutschen wollten durch den Einsatz solcher Kräfte nicht nur deutsche Soldaten für den Dienst an der Front frei bekommen, sondern die Kollaborateure auch an die Besatzer binden. Außerdem beabsichtigte man, durch deren Einbindung in den Vernichtungskrieg die Völker der Sowjetunion nachhaltig zu spalten.
Mit der Weisung 46 und der »Bandenkampfverordnung« vom November 1942 eskalierte der Krieg vollends, ein Ausrottungskrieg gegen Zivilisten, in dem unbeschreibliche Bestialitäten, vor allem gegen Frauen und Kinder, verübt wurden. Selbst die in solchen Fragen nicht zimperliche Wehrmachtsjustiz sah sich veranlasst, in Einzelfällen gegen die sadistischen Mörder vorzugehen. Als Meldungen darüber im Führerhauptquartier eintrafen, erging an den Wehrmachtsführungsstab die Weisung, die soeben erlassene »Bandenkampfverordnung« zu novellieren. Ein Zusatzbefehl sollte sicherstellen, dass den Einsatzkräften keine Beschränkungen auferlegt werden und die Wehrmachtsjustiz in diesen Fällen ausgeschaltet wird. In der »Abendlage« des 1. Dezembers bestätigte der Chef des Stabes, Alfred Jodl, die Soldaten könnten auch gegenüber Frauen und Kinder »im Kampfe machen, was sie wollen: Sie dürfen sie aufhängen, verkehrt aufhängen oder vierteilen«.
Am 16. Dezember 1942 wurde der Befehl ausgegeben. Einleitend wies das OKW darauf hin, dass im Kampf gegen die »Banden oder ihre Mitläufer« die Grundsätze »soldatischer Ritterlichkeit oder (die) Vereinbarungen in der Genfer Konvention« nicht gelten. »Sowohl im Osten wie auf dem Balkan« sollte der Kampf »mit den allerbrutalsten Mitteln geführt« werden. »Die Truppe ist daher berechtigt und verpflichtet, (…) ohne Einschränkung auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden«. Den Soldaten wurde Straffreiheit zugesichert. Im Befehl heißt es: »Kein in der Bandenbekämpfung eingesetzter Deutscher darf wegen seines Verhaltens im Kampf gegen die Banden und ihre Mitläufer disziplinarisch oder kriegsgerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden.« Selbst niedrigste Instinkte konnten straffrei ausgelebt werden. Jene Soldaten, die »Rücksichten, gleich welcher Art« nahmen, wurden beschuldigt, »ein Verbrechen gegen das deutsche Volk« zu begehen.
Trotz der Brutalisierung der Wehrmachtsaktionen konnten die Partisanen ihre militärische Wirksamkeit 1943 und 1944 steigern. Sie wurden zu einem operativen Faktor der Kriegführung. Im Frühjahr 1943 planten die Faschisten, die nach den Schlachten bei Stalingrad und im Kaukasus verlorene strategische Initiative durch eine Offensive bei Kursk zurückzugewinnen. Der Aufmarsch für das Unternehmen »Zitadelle«, wie die Deckbezeichnung des geplanten Angriffs lautete, erfolgte hauptsächlich über Bjelorussland. Die dort operierenden Partisanen informierten die sowjetische Führung umfassend über die Vorbereitungen der Wehrmacht. Dadurch ging eine entscheidende Bedingung im Kalkül der Faschisten, die Überraschung der Roten Armee, verloren. Als die Offensive am 5. Juli 1943 begann, stellten die Generale fest, dass die Sowjetarmee den Angriff erwartet hatte. Im Vorfeld und während der Schlacht hatten die Partisanen zudem einen »Schienenkrieg« gegen die Verbindungslinien entfesselt, der der Wehrmacht erhebliche Probleme bereitete. Die Faschisten rächten sich an der Bevölkerung. So wurden in der bjelorussischen Sowjetrepublik, dem Zentrum der Partisanenbewegung, Tausende Dörfer zerstört und in etwa 600 von ihnen die gesamte Einwohnerschaft ermordet. Mehr als 25 Prozent der Bewohner der Republik verloren durch die deutsche Aggression und Okkupation ihr Leben.
Quelle: https://www.jungewelt.de/artikel/323707.auch-gegen-frauen-und-kinder.html