An einem Samstag im März 2000 gelang dem Landeskriminalamt Berlin eine außergewöhnlich erfolgreiche Durchsuchung. In der Wohnung des Deutschland-Chefs von „Blood & Honour“ (B&H), Stephan Lange, fanden Polizisten fast die komplette Korrespondenz der „Division“ Deutschland.1 Zum ersten Mal fiel der Polizei auch eine Satzung der Neonazi-Gruppe in die Hände, deren Mitglieder sich als die „Elite der Bewegung“ verstanden. In Langes VW-Bus stellte das LKA zudem 1.500 Hefte der damals neuen Ausgabe des Magazins der B&H-„Division“ Deutschland sicher. Darin: Ein langes Interview mit Thorsten Heise und ein Gespräch mit dem Autor der „Turner Diaries“ William Pierce. Neofaschisten aus zig Ländern schrieben in dem Heft, was sie zum neuen Jahrtausend sagen wollten. Der „Thüringer Heimatschutz“ zitierte dabei aus Adolf Hitlers „Mein Kampf“: „Wer leben will, der kämpfe…“
Für das LKA Berlin kam der Fund dieser Beweismittel zu einem scheinbar perfekten Zeitpunkt – die Bundesanwaltschaft hatte gerade in jener Phase angeregt, konstatiert gegen „Blood & Honour“ als Bande vorzugehen. Um die weiteren Ermittlungen abzusprechen, kamen im Juni 2000 Vertreter verschiedener Behörden in einem Büro der Berliner Staatsanwaltschaft zusammen. Das Treffen von BKA-Beamten, Bundesanwälten, Berliner Verfassungsschützern und Staatsanwälten wäre der ideale Anlass gewesen, um mit Hilfe der neuen Erkenntnisse einen großen Schlag gegen „Blood & Honour“ zu planen.
Doch es kam anders. Die Staatsanwälte und Vertreter des LfV Berlin berichteten übereinstimmend von einer dramatischen Läuterung – BKA-Beamten hielten ihre Äußerungen in mehreren Vermerken fest: „[Stephan] Lange soll seine Tätigkeit als Sektionsführer von B & H Berlin zwischenzeitlich aufgegeben haben.“ Doch nicht nur das: „Lange habe laut Auskunft von StA Berlin und LfV Berlin glaubhaft seinen Ausstieg und die Auflösung der Sektion B&H-Berlin behauptet.“2 Rücktritt vom Chefposten, Auflösung der Sektion, Ausstieg aus der Szene – warum sollte man jetzt noch gegen Lange als Chef von „Blood & Honour“ ermitteln, wo er doch gerade den Absprung geschafft hatte? Das LKA Berlin ermittelte fortan nicht mehr gegen Lange und die angeblich kopflose Bewegung „Blood & Honour“, sondern konzentrierte sich bei ihren Ermittlungen stattdessen auf die RechtsRock-Band „Landser“ als kriminelle Vereinigung, quasi als Ersatzhandlung.
Tatsächlich jedoch deutete auf Langes Ausstieg in dieser Phase nichts hin. Wenige Tage nach dem Treffen der Sicherheitsbehörden reiste er zur großen Sonnenwendfeier von „Blood & Honour“ nach Schweden. Und gerade erst am Tag vor dem Treffen der Sicherheitsbehörden in Berlin hatte ihn auch der Chef der ehemaligen sächsischen B&H-Sektion, Jan Werner, in der Hauptstadt besucht. Dabei wurde Werner, damals einer der wichtigsten Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), von sächsischen Verfassungsschützern observiert.3 Als „Blood & Honour“ im September 2000 schließlich verboten wurde, stellte das Bundesinnenministerium die Verbotsverfügung auch Stephan Lange zu. Offenbar hatten die Berliner Behörden – das LfV und die Staatsanwaltschaft – die Sachlage komplett falsch eingeschätzt oder schlicht gelogen.
Als der Vorgang erstmals vom Autoren 2013 beschrieben wurde, drängte sich schon damals Beobachtern – etwa Mitgliedern des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages – ein naheliegender Verdacht auf: Stephan Lange sollte als V-Mann rekrutiert werden oder war bereits ein Informant. Nur deswegen bewahrten ihn deutsche Behörden davor, in den Mittelpunkt einer möglichen polizeilichen Ermittlung zu rücken.
Angestossen durch die Arbeit des 2. NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestage steht nun vier Jahre später fest: Stephan Lange war tatsächlich eine V-Person.4 Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) haben das gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission des Bundestages bestätigt. Er soll als V-Mann „Nias“ offiziell ab 2002 dem BfV acht Jahre lang über die Nachfolgerstrukturen von „Blood & Honour“ berichtet haben. Das Bundesamt räumte jedoch ein, dass man Lange schon im Jahr 2000 kontaktiert habe. Welcher Art diese Kontakte genau waren und ob Lange nicht schon früher für andere Behörden als Informant gearbeitet hatte – etwa für das LfV Berlin – ist noch nicht geklärt.5
Schutz vor Strafverfolgung?
Der Fall Lange zeigt, dass das Gestrüpp aus polizeilichen Ermittlungen gegen Lange, „Blood & Honour“ und Landser ab dem Jahr 2000 bislang nicht ausreichend beleuchtet wurde. Und das, obwohl damals mehrere Schlüsselfiguren aus dem direkten Umfeld des NSU in diesem Zusammenhang Gegenstand intensiver Ermittlungen diverser Polizeibehörden waren – zu einem Zeitpunkt, als die Terrorgruppe bereits aktiv geworden war. Im Zuge des Verfahrens gegen „Landser“ wurde sogar ein enger Unterstützer des NSU vom LKA Berlin auf Wunsch der Bundesanwaltschaft hin als „Vertrauensperson“ (so nennt die Kriminalpolizei ihre Informanten) angeworben: Thomas Starke aus Chemnitz.
Starke verriet seinen Führungsbeamten bei einem der ersten gemeinsamen Treffen einen anderen Spitzel: Stephan Lange sei Verräter, hieße es in der Szene. Er war in Verdacht geraten, weil er wegen diverser Delikte nur eine geringe Geldstrafe zahlen musste. In einem Vermerk des LKA Berlin hieß es dazu erläuternd: „[Lange] wurde durch das LKA 514 an das BfV vermittelt. Es ist anzunehmen, dass dies im anhängigen Strafverfahren dafür sorgte, dass die Entscheidung für den Erlass eines Ordnungsgeldes der einer Verurteilung vorgezogen wurde.“
Verklausuliert, aber doch eindeutig, belegt dieser Vermerk: Das LKA Berlin traute dem BfV zu, V-Personen vor Gefängnisstrafen schützen zu können. Der Fall Stephan Lange war keine Ausnahme, sondern die Regel. Zukünftige oder aktuelle V-Personen wurden regelmäßig geschützt, obwohl sie straffällig geworden waren. So riefen Verfassungsschützer ihre Informanten an und warnten sie vor polizeilichen Ermittlungen (die Fälle Toni Stadler und Tino Brandt seien hier nur als zwei Beispiele genannt).6 Das BfV machte auch direkt Druck auf Staatsanwälte. So sollte der V-Mann „Corelli“ alias Thomas Richter möglichst milde behandelt werden.7 Offenbar nahm man in Kauf, den Rechtsstaat quasi auszubremsen, um die Szene von oben – vermeintlich – kontrollieren zu können. Als im Jahr 2000 das Verbot vom „Blood & Honour“ drohte, erinnerte das BfV in einem Vermerk andere Behörden an eine gemeinsam gefundene Strategie:
„Die Leiter der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder waren in ihrer Tagung im August 1994 …überwiegend …der Auffassung, dass derzeit weitere Verbote rechtsextremistischer Organisationen nicht opportun und nur in ganz besonderen Ausnahmefällen angebracht seien. Hinzu kommt, dass das BfV eigene V-Personen in der Blood & Honour Bewegung führen.“
Systematische Rekrutierung
Das BfV führte also gleich mehrere V-Personen bei „Blood & Honour“ und warnte davor, durch ein Verbot diese Quellen aufzugeben. Tatsächlich war es kein Zufall, dass mit Stephan Lange der Anführer einer militanten Struktur als V-Mann rekrutiert wurde. Die Anwerbung des Kopfes der gefährlichsten Neonazi-Gruppe seiner Zeit passte vielmehr in die Strategie des Bundesamtes. Dort hatte man seit spätestens 1994 systematisch zentrale Figuren der militanten Neonazi-Szene als V-Männer rekrutiert, unter anderem:
• Michael See alias Tarif in Thüringen
• Thomas Richer alias Corelli in Sachsen-Anhalt
• Mirko Hesse alias Strontium aus Sachsen
• Ralf Marschner alias Primus ebenfalls in Sachsen
All diese Quellen waren organisierte, militante Neonazis – und sie hatten Kontakt zu NSU-Mitgliedern oder zu deren direktem Umfeld. Lange und Starke wurden ab dem Jahr 2000 als Informanten umworben und kamen zu der Gruppe der Spitzel hinzu.
Mehrere Anhänger der „Blood & Honour“-Bewegung waren zuvor den Untergrund gegangen: Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Damals hatten international organisierte Rassisten verstärkt begonnen, ihre Propaganda in die Tat umzusetzen. 1999 waren Bomben in London und der erste Sprengsatz des NSU in Nürnberg explodiert. In Nürnberg erschossen NSU-Mitglieder im September 2000 auch Enver Şimşek. Man stieß also keine leeren Drohungen aus, sondern setzte die Konzepte der Bewegung buchstabengetreu in die Tat um. Der Grundgedanke hinter den Konzepten ist in einem BKA-Vermerk aus dem Jahr 2000 nachzulesen, in dem ein „Blood & Honour“-Papier zitiert wurde: „Wir glauben an die Militanz, Direkte Aktionen, Führerlosen Widerstand [sic] und Nationale Revolution. … wir vertreten diesen … einsamen und immer gefährlichen Standpunkt, weil wir die Misserfolge der alten Methoden gesehen haben.“
Die diversen parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschüsse konnten bislang belegen, dass das BfV eine Art Frühwarnsystem aufgebaut hatte. V-Personen aus der militanten Szene sollten berichten, wann und wo Neonazis in den Untergrund gehen wollten, um dann die Propaganda vom Rassenkrieg in die Tat umzusetzten. Dafür waren die V-Personen – theoretisch – an der richtigen Stelle platziert: sie waren führende Akteure der militanten rechten Bewegung – lang genug dabei, um auch von gefährlichen und geheimen Plänen etwas mitzubekommen.
Wie sich zudem herausstellen sollte, waren Böhnhardt und die anderen auf die Hilfe von anderen Akteuren angewiesen, die ihr legales Leben nicht aufgegeben hatten. Denn der Widerstand mag zwar führerlos gewesen sein, aber allein handelten die bekannten Mitglieder des NSU nicht. Unter den wichtigsten Unterstützern waren fast ausnahmslos „Blood & Honour“-Mitglieder und -Anhänger – die Gruppe also, die so massiv von den Verfassungsschutzämtern und der Polizei unterwandert war. Fast zwangsläufig waren unter den NSU-Unterstützern auch V-Personen. Diese Akteure standen dabei in der Szene nicht abseits, sondern hatten den Kampf der rassistischen und neonazistischen Gruppen aktiv mit vorangetrieben – gedeckt von den staatlichen Behörden. Man wollte ja genau diese vernetzten und gewaltbereiten Akteure als Informanten haben. Die schlagendsten Beispiele:
• Der Polizeiinformant Thomas Starke gab zu, 1997 Uwe Mundlos Sprengstoff organisiert zu haben.
• Mirko Hesse alias Strontium, Chef der Hammerskins – eine rivalisierende, aber in den Kernzielen mit „Blood & Honour“ deckungsgleiche Gruppe – beklagte sich im Gefängnis, dass er keine „Terrorgruppe“ aufgebaut habe, um dann nicht von den „Kameraden“ besucht zu werden.
• Stephan Lange hatte unter anderem die „Blood & Honour“-Fibeln („The Way Forward“) aus dem Englischen mit übersetzt, in denen Gewalt und führerloser Widerstand propagiert wurde.
• Und vor allem: Ralf Marschner alias V-Mann Primus beschäftigte laut Aussage mehrerer Zeugen Uwe Mundlos in einer seiner Firmen, als der NSU schon begonnen hatte, Menschen umzubringen.8 Er half also dabei mit, dass die Untergrundterroristen ein abgetarntes Leben führen konnten.
Machtlose Aufklärung
Doch obwohl die diversen Verfassungsschutzämter und das LKA Berlin all diese Quellen an der scheinbar richtigen Stelle geführt haben, wollen die Behörden nichts von der Gewalteskalation ab 1999 mitbekommen haben. Das BfV betont unermüdlich, dass seine Quellen mit direkten Kontakt zu „Blood & Honour“ – Primus, Nias, Corelli – keine konkreten Informationen über den NSU, seine Mitglieder und ihre Anschlagspläne geliefert hätten.
Wenn die V-Männer doch das Entscheidende angeblich verpasst haben – als aus Propaganda Mord wurde – ließe das nur einen Schluss zu: Das V-Personen-Frühwarnsystem hat vollständig versagt, man hatte ohne Gegenleistung die Grenzen des Rechtsstaates niedergerissen. Doch für einen solchen Schluss ist es auch fünf Jahre nach der sogenannten Selbstenttarnung des NSU viel zu früh. Denn es sind noch nicht einmal alle V-Personen bekannt, die in der Bewegung „Blood & Honour“ geworben worden waren. Was haben diese noch unbekannten Informanten über die Phase berichtet, als aus Worten Taten wurden? Genauso wenig liegen alle Berichte der V-Person vor, die direkt aus der sächsischen Sektion von „Blood & Honour“ Sachsen in Chemnitz berichtet hat – der Ort, wo sich die Mitglieder des NSU auf ihre ersten Taten vorbereitet hatten.9
Die vielen Untersuchungsausschüsse konnten daher bislang die Kernfrage also noch gar nicht beantworten: Wie genau ist die Strategie der Verfassungsschutzämter – Unterwanderung und teilweise Steuerung der militanten Neonazi-Szene – in Bezug auf den NSU tatsächlich gescheitert? Haben alle V-Männer die Behörden angelogen und ihre „Kameraden“ gedeckt? Oder ist es anders herum: Haben einzelne Quellen vielleicht doch mehr als bislang bekannt zum NSU, deren Mitgliedern, Unterstützern und Plänen gemeldet– und es sind tatsächlich die Verfassungsschutzämter, die seit November 2011 die Wahrheit vertuschen?
Das Verhalten der Behörden spricht dafür. Verfassungsschützer wollten den verstorbenen V-Mann Corelli unter falschem Namen begraben lassen, sie schredderten Akten und noch immer verschleiern verschiedene Verfassungsschutzämter konsequent, wie viele Quellen sie in der Nähe des NSU wirklich platziert hatten. Der Verfassungsschützer Lothar Lingen, ein Beamter des BfV, der im Amt Ende 2011 gezielt Akten vernichten ließ, erklärte seine Handlung so:
„Die bloße Bezifferung der seinerzeit in Thüringen vom BfV geführten Quellen mit acht, neun oder zehn Fällen hätte zu der …Frage geführt, aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der Drei eigentlich nicht informiert worden sind. Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was da läuft, was aber nicht der Fall war. Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt also die Anzahl unserer Quellen im Bereich des THS [Thüringer Heimatschutz] und Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht.“
Der NSU-Komplex wird erst dann aufgeklärt, wenn ein Untersuchungsausschuss auf Bundesebene in einem ganz anderen Umfang als bisher Zugriff auf die Akten aller relevanten Behörden hat. Ohne dass die Ämter – wie bislang – selber entscheiden dürfen, welche Dokumente sie liefern. Stephan Lange alias „Nias“, hätte über den NSU nichts berichtet, teilte das BfV inzwischen mit. Doch bislang hat das Amt auch keine einzige „Nias“-Akte an den Bundestag übergeben. Ob das BfV diese Dokumente jemals gegenüber einem Parlament offen legen muss, hängt auch davon ab, ob es noch nennenswerten öffentlichen Druck geben wird, wenn bei dem NSU-Prozess in München die Urteile gesprochen worden sind.
- 1. Der Autor hat diesen Vorgang in dem Buch „Heimatschutz – Der Staat und die Mordserie des NSU“ beschrieben“, vgl. S. 216ff. (mit Stefan Aust, München 2013).
- 2. Die Vermerke liegen dem Verfasser vor.
- 3. Die Observation fand im Rahmen der sogenannten „Operation Terzett“ statt.
- 4. In einem Brief an den NSU-Ausschuss des Bundestages bestreitet Lange nicht, V-Mann des BfV gewesen zu sein.
- 5. In einem Beitrag des ARD-TV-Magazins Fakt wurde etwa behauptet, dass Lange ab 1997 Informant gewesen sei. Die Autoren spezifizierten aber nicht, bei welcher Behörden das gewesen ist. Als Quelle wurden „Sicherheitskreise“ angegeben. Der 2. NSU-Untersuchungsausschuss konnte diesen Aspekt nicht mehr vor Abschluss der Legislaturperiode aufarbeiten. Akten über Nias, Informationen darüber, wie er ausgeforscht und geworben worden ist, hat man nicht mehr rechtzeitig erhalten. Einen Untersuchungsausschuss auf Landesebene gibt es in Berlin bislang nicht.
- 6. Vgl. Diese und ähnliche Fälle im Online-Dossier „Verfassungsschutz & Neonazis“ auf antifainfoblatt.de
- 7. Der Vorgang wurde im Bericht des Sonderermittler Jerzy Montag über den Fall Corelli beschrieben (Seite 22).
- 8. Die Beweisaufnahme des zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages hatte an diesem Punkt journalistische Recherchen bestätigt.
- 9. Diese V-Person wurde vom LfV Sachsen geführt.
Quelle: https://www.antifainfoblatt.de/artikel/der-v-mann-nias-teil-einer-gescheiterten-strategie