Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof weist Eilantrag ab
02.08.17
Zwei vor 147 Tagen in den Hungerstreik getretene türkische Akademiker bleiben weiter in Untersuchungshaft. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg lehnte es am Mittwoch ab, auf ihr Ersuchen hin die Regierung in Ankara in einer Eilentscheidung zur Freilassung aufzufordern.
Begründet wurde das damit, dass die beiden nach Auskunft der Regierung am 28. Juli aus dem Gefängnis in ein Spital in Ankara verlegt wurden. Der Aufenthalt dort stelle kein unmittelbares Risiko dar, Schaden an Leib und Leben zu nehmen.
Die Universitätsdozentin Nuriye Gülmen und der Grundschullehrer Semih Özakca waren am 9. März aus Protest gegen ihre Entlassungen aus dem Staatsdienst in den Hungerstreik getreten. Zuerst demonstrierten sie vor dem Menschenrechtsdenkmal in Ankara. Ende Mai wurden sie verhaftet, weil sie Mitglieder in einer Terrororganisation seien.
Beschwerden mit hoher Priorität behandeln
Gülmen und Özakca nehmen nur Wasser, Zucker, Salz und Vitamin B zu sich und hatten angekündigt, die Aktion fortzusetzen, bis sie ihre Arbeit zurückerhalten. Ihr Gesundheitszustand ist kritisch.
Aus dem Strassburger Beschluss geht hervor, dass der Gerichtshof seit Eingang der Eilanträge Ende Juni mehrere medizinische Untersuchungen der beiden in Kliniken in Ankara durchgesetzt hat. Demnach sei der Zustand von Gülmen und Özakca inzwischen lebensbedrohlich.
Die Richter fordern die türkische Regierung auf, Gülmen und Özakca alle notwendige Unterstützung zur Verfügung zu stellen und ihnen Zugang zu Ärzten ihrer Wahl zu ermöglichen. Die Akademiker bittet das Gericht, ihren Hungerstreik zu beenden. Ihre Beschwerden würden mit hoher Priorität bearbeitet.
Quelle: watson.ch
Am 147. Tag des Hungerstreikes ein Kurzfilm für Nuriye und Semih: # Yaşıyor / #SheIsAlive