Während das neue bereits in Kraft getretene Polizeiaufgabengesetz in Bayern medial sehr hohe Wellen schlug und Zehntausende gegen das Gesetz auf die Straße gingen, bleibt weitgehend unbeachtet, dass zahlreiche weitere Bundesländer ihre Polizeigesetze ebenfalls verschärft haben oder dies in naher Zukunft anstreben. Der folgende Text soll eine Übersicht bieten über geplante und durchgeführte Gesetzesverschärfungen und die Rolle der Forschung, insbesondere der Fraunhofer-Gesellschaft, bei der Implementierung militärischer Dual-Use-Technologien[1] für den Einsatz gegen Zivilist*innen.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern verschärfte sein Polizeigesetz im März 2018. Seitdem sind Fußfesseln und Aufenthaltsanordnungen (max. drei Monate) für sogenannte Gefährder*innen möglich. Zudem darf die Polizei in einem Pilotprojekt bei Einsätzen und in Fahrzeugen Bodycams einsetzen, die dauerhaft am Körper getragen werden.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wurde das Polizeigesetz bereits im November 2017 verschärft.[2] Dabei wurde u.a. der Einsatz von „Staatstrojanern“ zum Auslesen von laufender Kommunikation, die Ermöglichung des Einsatzes von Handgranaten, Granatwerfern und Sprengstoff, die Einführung von intelligenter Videoüberwachung zum automatisierten Erkennen von Mustern, die auf eine Straftat hindeuten, und Aufenthalts- und Kontaktverbote für sogenannte Gefährder*innen sowie der Einsatz elektronischer Fußfesseln zur Überwachung dieser Maßnahmen beschlossen.
Bei der Entwicklung von intelligenter Videoüberwachung arbeitet das Land Baden-Württemberg eng mit dem rüstungs- und militärnahen Fraunhofer Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) zusammen. Es ist explizit Teil der Strategie des Fraunhofer IOSB,[3] nicht nur zu militärisch relevanten Themenfeldern zu forschen, sondern auch durch vermeintlich zivile Dual-Use-Forschung „wissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren und zu identifizieren, die wehrtechnisch relevant sind, diese aufzugreifen und auf mögliche militärische Nutzungen zu prüfen.“[4] Gleichzeitig war und ist es umgekehrt explizites Ziel der Dual-Use-Strategie des Fraunhofer IOSB, „’zivile‘ Märkte für militärische Technologien zu erschließen“.[5] Diese Strategie wurde unter der Federführung des Verteidigungsministeriums bei der Fusion des wehrtechnischen FGAN-Instituts FOM und des sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich forschenden Fraunhofer Institut für Informations- und Datenverarbeitung (IITB), aus der dann das Fraunhofer IOSB entstand, erarbeitet.[6] Militärische Technologien halten dadurch Einzug in die alltägliche Überwachung. Von der Entwicklung der Technik zur intelligenten Videoüberwachung in Baden-Württemberg profitiert umgekehrt auch das Militär. Vor allem an der Zielerkennung und -erfassung von Drohnen forscht das Fraunhofer IOSB intensiv. Vom baden-württembergischen Modellprojekt profitieren dann wiederum andere Bundesländer, die ähnliche Technologien einsetzen möchten, z.B. Bayern.
Durch die Legalisierung des Einsatzes von sogenannten Staatstrojanern werden nachrichtendienstliche Methoden in das Repertoire der Polizei aufgenommen. Die Ausforschung von Chats soll nicht durch eine Brechung der Verschlüsselung der einzelnen Nachrichten erreicht werden, sondern durch sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Das heißt, dass die Nachrichten nicht unterwegs abgefangen und entschlüsselt werden, sondern dass sie durch den Einsatz eines „Staatstrojaners“, der den Betroffenen ohne ihr Wissen auf ihr Gerät gespielt wird, bereits auf dem Smartphone oder Computer selbst mitgelesen werden können. Um die Staatstrojaner auf die jeweiligen Geräte zu spielen, werden jedoch unbedingt mittlere bis schwere Sicherheitslücken benötigt. Der Chaos Computer Club schreibt hierzu:
„Für jeden Einsatz von Schadsoftware im Rahmen der Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung wird […] ein Angriffspunkt auf diesem System benötigt, der zur Infektion genutzt werden kann. […] Eine Infektion durch Dritte ist grundsätzlich nur […] durch Ausnutzung einer Software-Schwachstelle möglich. […] Um eine fortwährende Ausnutzung der Schwachstelle sicherzustellen, muss diese geheim gehalten werden, da sonst mit ihrer Beseitigung zu rechnen wäre. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Schwachstelle ausnahmslos auf allen betroffenen Geräten weltweit vorhanden sein muss. Damit geht zwingend das Risiko einher, dass die Schwachstelle von anderen interessierten Gruppen, insbesondere von Kriminellen oder anderen staatlichen Akteuren ebenfalls entdeckt und ausgenutzt wird.“[7]
Das Ausnutzen von Software-Schwachstellen ist eine bisher vor allem bei Geheimdiensten und militärischen Cyber-Kommandos vieler Staaten gängige Praxis. Dieses Vorgehen führt keineswegs zu mehr Sicherheit, sondern verhindert vielmehr die Schließung von Sicherheitslücken.
Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz wurde das Polizeigesetz bereits im vergangenen Jahr verschärft. Damit ist es jetzt möglich, dass bei Verkehrskontrollen alle Insass*innen eines Fahrzeugs auf Waffen oder Bomben kontrolliert werden können. Zudem wurde die Möglichkeit einer automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen eingeführt, wodurch Bewegungsprofile erstellt werden können und neue Möglichkeiten im Sinne der Rasterfahndung geschaffen werden.
Anbieter für diese Überwachungstechnologie ist z.B. die Firma Messtechnik Mehl aus Hessen, die die das automatische Kennzeichen-Lese-System Signum II anbietet. Das Fundament für diese Innovation seien „Kontakte mit dem Fraunhofer Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik (IPK)“[8] in Berlin, das ebenfalls an Möglichkeiten zur Überwachung von Kfz-Kennzeichen forscht. Auch das Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau (IRB) forscht bereits seit 1996 zur Erfassung von Kennzeichen. Damals diente die Erstellung eines Parkraumkonzepts der Fraunhofer-Gesellschaft als willkommenes Feigenblatt, um die Forschung in diesem Bereich voranzutreiben.[9]
Nordrhein-Westfalen
Auch Nordrhein-Westfalen plant die Verschärfung seines Polizeigesetzes. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll das Gesetz ohne große Diskussion verabschiedet werden. Danach wäre es möglich, Personen ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen. Zudem soll ähnlich wie in Bayern eine Regelung geschaffen werden, die es ermöglicht, sogenannte Gefährder*innen bis zu einem Monat (in Bayern: drei Monate) in Unterbindungsgewahrsam zu nehmen. Falls Menschen Angaben zur ihrer Identität verweigern, sollen sie nach richterlichen Beschluss bis zu sieben Tagen in Gewahrsam genommen werden können. Auf richterliche Anordnung sollen zudem künftig Telefongespräche und (auch verschlüsselte) Kommunikationsdaten, z.B. von Messenger-Diensten, abgehört und überwacht werden, wobei die Eingriffsschwelle relativ niedrig gehalten wird. Kern des neuen Polizeigesetzes ist ähnlich wie in Bayern die Einführung des Rechtsbegriffes der „drohenden Gefahr“. Durch die „drohende Gefahr“, also die bloße Vermutung einer Gefahr, wird die Polizeitätigkeit vorverlagert in einen Bereich, in dem noch gar keine konkrete Straftat abzusehen ist. Dies kann alltägliches, grundrechtlich geschütztes Handeln in den Bereich des Verdächtigen heben und die Unschuldsvermutung bedrohen. Zudem sollen Gefährder*innen auch in Nordrhein-Westfalen mit Fußfesseln überwacht werden. Außerdem sollen Distanzelektroimpulsgeräte, sogenannte Elektro-Taser, in den Waffenkatalog der Landespolizei aufgenommen werden – eine enorme Aufrüstung mit schwer absehbaren Folgen. Am 7.7.2018 – kurz vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes – ist eine Großdemonstration in Düsseldorf geplant.
Niedersachsen
Die schwarz-rote Koalition in Niedersachsen hat im Mai 2018 ebenfalls Eckpunkte für ein neues Polizeigesetz vorgestellt. Beim Verdacht auf Anschlagspläne sollen Gefährder*innen unter Richtervorbehalt bis zu 74 Tage in Gewahrsam genommen werden. Außerdem könnte Gefährder*innen, wie in den meisten anderen Bundesländern ebenfalls geplant, eine elektronische Fußfessel angelegt werden. Zudem dürfen Wohnungen von Gefährder*innen überwacht werden. Außerdem ist der Einsatz eines sogenannten Staatstrojaners geplant, der nicht nur – wie z.B. in Baden-Württemberg die laufende Kommunikation – sondern auch sämtliche auf den betreffenden Geräten gespeicherten Daten auslesen darf. Auch hierbei ist die Eingriffsschwelle sehr niedrig. Außerdem ist eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum geplant.
Sachsen
Die sächsische CDU/SPD-Landesregierung hat Ende April den Entwurf eines neuen Polizeigesetzes vorgestellt. Das Gesetz soll nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Spezialeinheiten der Polizei sollen dann mit Handgranaten und Maschinengewehren ausgerüstet werden. Dies ist besonders pikant, angesichts der Tatsache, dass die sächsische Polizei bereits jetzt äußerst militarisiert auftritt, Granatwerfer gegen Demonstrierende einsetzt und über zwei Panzer Survior R von Rheinmetall verfügt, die z.B. auch beim G20-Gipfel im Demonstrationsgeschehen eingesetzt wurden.[10] Auch Gummigeschosse und Schrotgewehre mit Spezialmunition zum Öffnen von Türen setzt die sächsische Polizei bereits zur Aufstandsbekämpfung ein. Die beiden Panzer sollen nun im Zuge des neuen Polizeigesetzes mit Maschinengewehren aufgerüstet werden. Bisher verfügte der Gefechtsturm des Panzers „nur“ über eine Vorrichtung für den Abschuss von Tränengas. Zusätzlich sollen, wie in vielen anderen Bundesländern, sogenannte Gefährder*innen mit Aufenthalts- und Kontaktverboten und einer Fußfessel belegt werden können, ohne jemals eine Straftat begangen zu haben. Außerdem ist das Abhören und Unterbrechen von Handyverbindungen geplant.
Besonders eingreifend wäre die folgende Neuerung: Innerhalb eines 30-Kilometer-Korridors entlang der Grenze zu Tschechien und Polen soll es möglich sein, Schwerverbrecher*innen mittels Gesichtserkennung über stationäre Anlagen zu ermitteln. Die Einrichtung stationärer Systeme zur Kennzeichenerfassung ist ebenfalls Teil des Entwurfs.
An der Forschung zur automatisierten biometrischen Erfassung ist ebenfalls maßgeblich die Fraunhofer-Gesellschaft beteiligt. Neben mehreren anderen Forschungsprojekten stechen in diesem Zusammenhang vor allem drei hervor:
1.) Das Projekt GES-3D (Multi-Biometrische Gesichtserkennung), das von 2012-2014 lief, wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Beteiligt waren L1 Identity Solutions, ein Rüstungsunternehmen aus den USA, das auf biometrische Technologien und Grenzüberwachung spezialisiert ist, die auf Gesichtserkennungssoftware spezialisierte Cognitec Systems GmbH aus Dresden, das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD), die Hochschule Darmstadt, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, die Polygon Technology GmbH und von polizeilicher Seite das BKA Wiesbaden. Ziel des Projektes GES-3D war es, ein leicht zu nutzendes multi-biometrisches System für die Identifizierung von Personen aus Foto- bzw. Videodaten durch dreidimensionale Gesichtsbilddaten zu erarbeiten.
2.) Das von 2012-2015 durchgeführte MisPel-Projekt (Multi-Biometrisierte Forensische Personensuche in Lichtbild- und Videomassendaten) stand unter der Leitung von L1 Identity Solutions. Aus der Wissenschaft beteiligten sich das Fraunhofer IOSB, die Universität Passau, die Universität der Künste Berlin und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) an dem Projekt. Auch die Polizei war in Form des Bundespolizeipräsidiums, der Polizei Hamburg und dem Regierungspräsidium Karlsruhe beteiligt. Die Ziele von MisPel waren die Suche nach einer Person in Videomassendaten auf Grundlage eines vorgegebenen Fahndungsfotos, Extraktion eines Gesichts aus Videodaten zwecks Abgleich mit Lichtbilddatenbanken, Vergleich von Personendaten aus unterschiedlichen Videoquellen und die Nutzung sogenannter softbiometrischer Beschreibungen wie Kleidung, Gang etc. für die Personensuche. Auch dieses wurde vom BMBF gefördert.[11]
3.) Aktuell läuft noch das Projekt PERFORMANCE (Kooperative Systemplattform für Videoupload, Bewertung, teilautomatisierte Analyse und Archivierung), das im Mai 2016 startete und bis April 2019 abgeschlossen sein soll. Geleitet wird das Projekt vom Fraunhofer IOSB. Es wird mit 2 Millionen Euro vom BMBF bezuschusst. Beteiligt ist erneut das KIT und mehrere Polizeistellen aus Bund und Ländern, u.a. aus Hamburg, zudem die Universität Kassel, die private Hochschule Fresenius für Management, Wirtschaft und Medien GmbH in Berlin, die digivod GmbH in Meerbusch, die Sopra Steria GmbH in Hamburg und die Videmo Intelligente Videoanalyse GmbH & Co. KG in Karlsruhe.[12] Hervor sticht die Einbindugn der Sonderkommision „Schwarzer Block“ der Hamburger Polizei, welche für die Strafverfolgung und Repression nach dem G20-Gipfel zuständig ist. Hierbei ist der Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei zufolge „eine technische Unterstützung der SoKo ‚Schwarzer Block‘ bei der Auswertung ausgewählter Bild- und Videomaterialien hinsichtlich der Ähnlichkeit von Merkmalen beabsichtigt“. Es sei derzeit jedoch nicht vorgesehen, die Fotos mit Datenbanken abzugleichen, so der Hamburger Senat.[13]
Brandenburg
Im rot-rot regierten Brandenburg ist noch schwer absehbar, welche Formen das neue Polizeigesetz annehmen könnte, da sich die Koalitionspartner uneinig sind. Im Gespräch ist eine Ausweitung der Videoüberwachung, den Einsatz von Bodycams durch die Polizei und elektronische Fußfesseln für Gefährder*innen. Umstritten, aber keineswegs ausgeschlossen, ist der Einsatz eines Staatstrojaners für Onlinedurchsuchungen oder die Überwachung laufender Kommunikation. Ähnlich verhält es sich mit dem Wunsch der Polizei, wie in Sachsen Gesichtserkennungssoftware einsetzen zu dürfen.
Schleswig-Holstein
Hier verhält es sich ähnlich wie in Brandenburg. Die „Jamaika-Koalition“ hat im Koalitionsvertrag eine Überprüfung des Polizeigesetzes beschlossen. Das Innenministerium wird von der CDU geleitet und wird voraussichtlich sehr repressive, militarisierende Forderungen aufstellen, die dann von den Grünen und der FDP eventuell wiederum etwas entschärft werden. Dass es sich lohnen kann, Druck auf die Fraktionen von Linkspartei und Grünen in Regierungsverantwortung auszuüben, zeigen die letzten beiden Fälle.
Bremen
In Bremen war die Einbringung eines neuen Polizeigesetzes, das eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung und der Videoüberwachung sowie elektronische Fußfesseln für Gefährder*innen vorsah, ursprünglich noch vor der parlamentarischen Sommerpause geplant. Die Grünen hatten das Gesetz jedoch nach heftigem Druck zunächst gestoppt, da es (berechtigterweise) grundsätzliche Bedenken gab.
Hessen
Das schwarz-grün regierte Hessen plant, das Polizeigesetz zu aktualisieren und die EU-Datenschutzrichtlinie, die viele Bundesländer als Legitimation zur Änderung des Polizeirechts benutzen, einzuarbeiten – allerdings ohne die polizeilichen Befugnisse zu erweitern. Allerdings soll dem hessischen Verfassungsschutz der Einsatz eines Trojaners gestattet werden.
Fazit
Im Großteil der Bundesländer ist somit momentan ein Prozess im Gange, im Zuge dessen individuelle Freiheitsrechte abgebaut werden, die Polizei enorm militarisiert wird und nachrichtendienstliche Methoden für die Polizei legalisiert werden. Dieser Prozess ist Ausdruck einer autoritären Formierung der Gesellschaft und des Staates, der plötzlich alle als potenzielle Feinde im Inneren betrachtet. Der Staat ist auch bereit, gegen diese inneren Feinde Methoden anzuwenden, die bisher nur gegen „äußere“ Feinde angewandt wurden.
Begründet werden die Gesetzesverschärfungen auf der pragmatischen Ebene zynischerweise mit Datenschutz, genauer gesagt der Aktualisierung der Polizeigesetze, um diese an eine neue EU-Datenschutzverordnung[14] anzupassen. Dass massive Einschränkungen von Datenschutz und Privatsphäre ausgerechnet damit begründet wird, ist ein schlechter Witz. Inhaltlich begründet werden die neuen Polizeigesetze mit der Abwehr terroristischer Bedrohungen. Doch Polizei und Staat haben schon mehrmals bewiesen dass sie bereit sind, Anti-Terror-Methoden auch gegen politische Gegner*innen einzusetzen; man denke an den SEK-Einsatz beim G20-Gipfel in Hamburg oder die Repression gegen die kurdische Solidaritätsbewegung, die bereits seit Jahren ohne jegliche Differenzierung wie ein Sammelbecken von Terrorist*innen behandelt wird.
Eine bedeutende Rolle bei der autoritären Formierung spielt auch die größtenteils staatlich geförderte Forschung, welche Überwachungsmethoden, die vor wenigen Jahren noch schwer vorstellbar waren, langsam zur Realität werden lässt. Eine bedeutende Rolle nimmt hierbei neben der Fraunhofer-Gesellschaft und dem KIT zukünftig vermutlich auch das gerade entstehende „Cyber Valley“ im Raum Tübingen/Stuttgart ein.[15] Die zugrundeliegende Kooperation wurde am 16. Dezember 2016 von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft feierlich begründet: Neben den Universitäten Stuttgart und Tübingen beteiligen sich die Unternehmen Bosch, Daimler, Porsche, BMW, ZF Friedrichshafen und Facebook, später ist noch Amazon hinzugekommen. Ziel ist es, „die Forschungsaktivitäten von internationalen Key-Playern aus Wissenschaft und Industrie auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz“ zu bündeln: „Gefördert durch das Land Baden-Württemberg werden die Cyber Valley-Partner neue Forschungsgruppen und Lehrstühle auf den Gebieten Maschinelles Lernen, Robotik und Computer Vision schaffen und in einem neuen Zentrum in der Region Stuttgart-Tübingen zusammenführen […] Erklärtes Ziel von Cyber Valley ist es, die Ergebnisse der Grundlagenforschung rasch zur Anwendung zu bringen“.[16]
Ausgangspunkt der Gesetzesverschärfungen war die Verschärfung des BKA-Gesetzes im Sommer 2017, in der bereits zahlreiche vergleichbare Maßnahmen vorgesehen waren. Dieses sollte dann als Muster für die Landespolizeigesetze dienen. Manche Länder, z.B. Bayern, schießen jedoch noch über die im neuen BKA-Gesetz verankerten Maßnahmen hinaus. Dass nun – ginge es nach dem Heimat- und Innenminister Seehofer – ausgerechnet das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) wiederum als Muster für andere Bundesländer dienen soll, illustriert eindrücklich, wie momentan eine autoritäre Spirale in Gang gesetzt wird. Im Zuge dieses Prozesses werden permanent zunehmend autoritäre Gesetze verabschiedet, die dann wiederum als Muster für andere Bundesländer dienen sollen.
Anmerkungen
[1] Dual Use: Technologien, für die eine zivile und militärische Nutzung infrage kommt.
[2] Weiterführende Informationen: IMI-Analyse 2017/47. Alexander Kleiß: Neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg.
[3] Für ausführlichere Informationen zum Fraunhofer IOSB: vgl. IMI-Studie 2017/2. Christoph Marischka: Fraunhofer IOSB: Dual Use als Strategie.
[4] Wissenschaftsrat: Stellungnahme zur Neustrukturierung der Forschungsgemeinschaft für Angewandte Naturwissenschaften e.V. (FGAN). 2007.
[5] IMI-Studie 2017/2. Christoph Marischka: Fraunhofer IOSB: Dual Use als Strategie.
[6] Ebd.
[7] Chaos Computer Club: Risiken für die innere Sicherheit beim Einsatz von Schadsoftware in der Strafverfolgung. 31.5.2017.
[8] Homepage der Messtechnik Mehl GmbH.
[9] Homepage des Fraunhofer IRB: Parkraumkonzept Köln-Nippes.
[10] vgl. IMI-Analyse 2018/04. Martin Kirsch: Polizeiaufrüstung nach sächsischer Art?
[11] Kleine Anfrage: Gesichtsscanner in Fußballstadien und Datenabgleich mit der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“. Bundestagsdruckesache 17/9003.
[12] Thomas-Gabriel Rüdiger, Petra Saskia Bayerl: Digitale Polizeiarbeit: Herausforderungen und Chancen; Bundesministerium für Bildung und Forschung: Projektumriss PERFORMANCE.
[13] Kleine Anfrage: G20 – SoKo „Schwarzer Block“ setzt Gesichtserkennungssoftware ein. Bürgerschaft der freien und Hansestadt Hamburg. Drucksache 21/10573.
[14] EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden „zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates“.
[15] Vgl. IMI-Analyse 2018/06. Christoph Marischka: Rüstung ohne Schwermetall.
[16] Fraunhofer IOSB: Öffentliche Sicherheit – intelligente Videoauswertung, visIT 3/2017.
Quelle: http://www.imi-online.de/2018/06/08/verschaerfung-der-polizeigesetze/