BERLIN/WASHINGTON (Eigener Bericht) – Politikberater in Berlin und in anderen Hauptstädten der EU dringen auf ein baldiges Vorgehen gegen extraterritoriale US-Sanktionen. Die Sanktionen, die Washington einseitig verhängt, auf deren Einhaltung es aber prinzipiell alle Unternehmen mit US-Geschäft verpflichtet, führen nicht nur zu Milliardenverlusten in Europa; sie hindern Deutschland und die EU außerdem, eine eigenständige, von den Vereinigten Staaten unabhängige Weltpolitik zu treiben. Mittlerweile sprechen sich Experten mehrerer europäischer Think-Tanks dafür aus, unmittelbar Gegenmaßnahmen gegen die USA zu ergreifen. So heißt es etwa, die EU könne extraterritoriale Sanktionen gegen US-Firmen verhängen. Alternativ kämen „asymmetrische Gegenmaßnahmen“ wie das Einfrieren der Guthaben von US-Unternehmen in Betracht. Eile sei geboten: Sollte Washington künftig extraterritoriale Sanktionen gegen China verhängen, wären die Schäden für die EU-Wirtschaft kaum zu bewältigen. Die Trump-Administration weitet aktuell ihre extraterritorialen Sanktionen gegen lateinamerikanische Staaten aus.
INSTEX erweitern
Zu den Maßnahmen, die Politikberater in Berlin und in anderen Hauptstädten der EU empfehlen, um den immer häufiger verhängten extraterritorialen Sanktionen der USA langfristig zu entgehen, gehört unter anderem eine Stärkung von INSTEX. Das Finanzvehikel, das es ermöglichen soll, Handel mit Iran abzuwickeln, ohne dabei in irgendeiner Form auf den US-Dollar zurückgreifen zu müssen, gilt zum gegenwärtigen Zeitpunkt als gescheitert (german-foreign-policy.com berichtete [1]). Dabei müsse es jedoch nicht bleiben, heißt es. Zum einen könne man INSTEX, das derzeit lediglich den Austausch humanitärer Lieferungen ins Werk setzen darf, auf den gesamten Handel ausweiten. Zum anderen könne man das Instrument in Schwung bringen, indem man andere interessierte Staaten einbindet. So haben, wie die aktuelle Ausgabe des Fachblattes „Internationale Politik“ bestätigt, Russland und die Türkei Interesse an einer Beteiligung erkennen lassen. China hat, heißt es weiter, „seine ’nachdrückliche Unterstützung‘ zum Ausdruck gebracht“.[2] Seit geraumer Zeit warnen Beobachter, die Welt schlafe nicht: Auch in Hauptstädten jenseits der EU, besonders in Beijing, werde intensiv über die Schaffung von Instrumenten zur Aushebelung extraterritorialer US-Sanktionen nachgedacht. Übernehme Brüssel nicht bald die Führung, dann werde es früher oder später vor der Wahl stehen, Instrumente anderer Staaten, womöglich Chinas, nutzen oder sich den USA unterordnen zu müssen.
Noch keine Alternative zum Dollar
Technische Lösungen wie ein Ausbau von INSTEX könnten freilich nicht darüber hinwegtäuschen, urteilt exemplarisch der European Council of Foreign Relations (ECFR), dass dauerhafte Abhilfe nur möglich sei, wenn es der EU gelinge, „die globale Rolle des Euro zu stärken“.[3] Schließlich gründe die Macht der Vereinigten Staaten, extraterritoriale Sanktionen durchzusetzen, vor allem in der globalen Dominanz des US-Dollar. Dabei räumen die ECFR-Experten ein, die EU-Währung habe mit diversen inneren Schwierigkeiten zu kämpfen. So fehle der Eurozone einerseits die nötige Geschlossenheit; andererseits scheitere ihr Ausbau regelmäßig an Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten. Tatsächlich verhindert bislang vor allem die Bundesrepublik die Vertiefung der Wirtschaftsunion, wie sie etwa von Frankreich gefordert wird. Ursache ist die Furcht, etwas mehr vom deutschen Reichtum zur Umverteilung in wirtschaftsschwächere Staaten und Regionen abgeben zu müssen als bisher.[4] Damit steht Berlin seinem globalen Machtanspruch letzten Endes selbst im Weg. Dabei hat schon im Jahr 2016 der damalige US-Finanzminister Jack Lew gewarnt, „das Risiko“, dass sich global tätige Konzerne wegen der stets zunehmenden US-Sanktionen „vom US-Finanzsystem abwenden“ könnten, werde wohl wachsen, sobald Alternativen zum US-Dollar als der zentralen Reservewährung verfügbar seien.[5]
Asymmetrische Gegenmaßnahmen
Um sich schon kurz- und mittelfristig gegen die extraterritorialen US-Sanktionen zur Wehr setzen zu können, schlagen Experten unterschiedliche Gegenmaßnahmen vor. So heißt es beim Pariser Institut Jacques Delors, die EU könne ihrerseits extraterritoriale Sanktionen gegen Firmen aus den Vereinigten Staaten verhängen; dazu solle sie – in Nachahmung des US-Office of Foreign Assets Control (OFAC), das für die Durchsetzung der Sanktionen verantwortlich ist – ein European Office of Foreign Assets Control gründen.[6] Freilich müssten die extraterritorialen EU-Sanktionen strikt auf die Abwehr der US-Maßnahmen beschränkt bleiben. Der ECFR wiederum spricht sich für „asymmetrische Gegenmaßnahmen“ aus. So könne die EU, wenn die USA ein Unternehmen aus Europa mit Strafmaßnahmen zu belegen drohten, mit dem Ausschluss von US-Firmen von ihren Märkten reagieren. Denkbar sei es auch, Guthaben von US-Firmen einzufrieren oder ausländische Banken zum Erwerb von EU-Lizenzen zu zwingen, die widerrufen werden könnten, sobald die betreffenden Banken sich auf Druck der US-Regierung an Maßnahmen gegen Firmen aus Europa beteiligten.[7] Mit diesen oder ähnlichen Schritten könne man die Kosten der extraterritorialen Sanktionen für die USA in die Höhe treiben und Washington womöglich zum Einlenken zwingen. Darüber hinaus solle die EU eine internationale Debatte über Sanktionen in Gang setzen. Mit der Beteiligung der Vereinigten Staaten daran sei freilich allenfalls nach einer Ablösung der Trump-Administration zu rechnen.
Eskalation nicht ausgeschlossen
Der ECFR misst dem Thema hohe Dringlichkeit bei. Wie der Think-Tank berichtet, haben US-Regierungsstellen erkennen lassen, sie könnten die aktuellen extraterritorialen Sanktionen künftig noch drakonischer als jetzt durchsetzen und dabei gegen einzelne Firmen aus der EU vorgehen.[8] Zudem warnt der ECFR, die Trump-Administration könne extraterritoriale Sanktionen in großem Stil auch gegen Russland und China verhängen; bei Russland ist dies in gewissem Maß bereits heute der Fall, eine Ausweitung der Maßnahmen ist zudem in Arbeit (german-foreign-policy.com berichtete [9]). Insbesondere extraterritoriale Sanktionen gegen China, Deutschlands größten Handelspartner, hätten mutmaßlich verheerende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Hinzu kommt, dass sich die Volksrepublik gegen US-Aggressionen erstmals auch mit Sanktionen zur Wehr setzt: Beijing hat in der vergangenen Woche angekündigt, Einfuhren von US-Konzernen, die an unlängst beschlossenen, gut zwei Milliarden US-Dollar schweren US-Rüstungsexporten nach Taiwan beteiligt sind, nicht mehr zuzulassen. Damit ist klar, dass das zuletzt völlig zügellose Verhängen von Sanktionen in Zukunft für den Westen ernste Folgen haben kann.
Gegen Kuba und Venezuela
Dabei spitzt Washington die Lage immer weiter zu. So hat die Inkraftsetzung von Abschnitt III des „Helms-Burton Act“ zum 2. Mai (german-foreign-policy.com berichtete [10]) in der vergangenen Woche eine weitere Klage gegen ein europäisches Unternehmen möglich gemacht: Erben einer kubanischen Bank haben die französische Großbank Société Générale wegen ihrer – außerhalb der USA vollkommen legalen – Geschäftsbeziehungen zur kubanischen Nationalbank verklagt.[11] Sie verlangen dafür die erstaunliche Summe von rund 792 Millionen US-Dollar. Zugleich weitet die Trump-Administration ihre Sanktionen gegen Kuba aus und hat jetzt jegliche Geschäfte mit Cubametales untersagt.[12] Das Unternehmen wickelt den Ölhandel des Karibikstaates ab. Zudem sucht die Trump-Administration ihre Sanktionen gegen Venezuela extraterritorial durchzusetzen. Sie hat beispielsweise massiven Druck auf Indien ausgeübt, seine Öleinfuhren aus Venezuela nicht auszuweiten [13] – dies zu einem Zeitpunkt, zu dem sie New Delhi die „Sondergenehmigung“ für Öleinfuhren aus Iran entzog. Die Folge: Indien hat seine Ölimporte aus den Vereinigten Staaten massiv ausweiten müssen.[14]
Globale Umverteilung
Die
extraterritorialen Sanktionen erweisen sich damit nicht nur als ein
Instrument, das die globale Umverteilung von Reichtum in die Vereinigten
Staaten beschleunigt. Sie weiten auch die Schäden, die den direkt sowie
indirekt betroffenen Staaten entstehen – gewöhnlich zu Lasten der
darbenden Bevölkerung -, dramatisch aus. german-foreign-policy.com
berichtet in Kürze.
Noten
[1] S. dazu Sanktionskrieg um Iran (II) und Sanktionskrieg um Iran (IV).
[2] David Jalilvand: Sperriger Testballon. In: Internationale Politik Nr. 4, Juli/August 2019. S. 88-92.
[3] Ellie Geranmayeh, Manuel Lafont Rapnouil: Meeting the challenge of secondary sanctions. ECFR Policy Brief. 25.06.2019.
[4] S. dazu Hegemonie nach deutscher Art und Vor neuen Konfrontationen.
[5] Remarks of Secretary Lew on the Evolution of Sanctions and Lessons for the Future at the Carnegie Endowment for International Peace. treasury.gov 30.03.2016.
[6] L’Europe face aux sanctions américaines, quelle souveraineté? Institut Jacques Delors, Policy Paper No. 232. 23.10.2018.
[7], [8] Ellie Geranmayeh, Manuel Lafont Rapnouil: Meeting the challenge of secondary sanctions. ECFR Policy Brief. 25.06.2019.
[9] S. dazu Die Ära der Sanktionskriege (I).
[10] S. dazu Die Ära der Sanktionskriege (II).
[11] Edgar Göll: Helms-Burton-Gesetz gegen Kuba: Französische Großbank Société Générale verklagt. amerika21.de 15.07.2019.
[12] Edgar Göll: USA sanktionieren kubanische Ölfirma. amerika21.de 09.07.2019.
[13] Ariana Pérez, Marta Andujo: Indien als zweitgrößter Abnehmer von Öl aus Venezuela unter Druck der USA. amerika21.de 15.03.2019.
[14] Nidhi Verma: Filling Iran oil gap in India: U.S. supplies outshine Middle East crude. reuters.com 24.06.2019.
Quelle: http://www.tlaxcala-int.org/article.asp?reference=26584