Ein Weltbank-Sondergericht für Investorenklagen spricht einem nur potenziellen Investor einen Schadensersatz von sage und schreibe sechs Milliarden Dollar zu. Das hat System. Für viele arme Länder ist es verheerend und auch für Deutschland sollte es Anlass zur Sorge sein. Ein Gastbeitrag von Juan Carlos Boué*.
In seiner „Allgemeinen Theorie“ stellte der britische Ökonom J. M. Keynes fest, dass „das Wissen über die Faktoren, die den Ertrag einer Investition in einigen Jahren bestimmen werden, normalerweise sehr gering und oft vernachlässigbar ist“.
Die Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode) stützt sich bei der Berechnung von Vermögenswerten auf genau solche vorausschauenden Faktoren. Richter an ordentlichen Gerichten verwenden diese Methode wegen ihres spekulativen Charakters jedoch sehr ungern.
Die internationalen Schiedsgerichte, die über Investorenklagen gegen Staaten entscheiden, stört dieser spekulative Charakter dagegen nicht sonderlich. Ganz im Gegenteil: Einige von ihnen nutzten die mittels der DCF-Methode unterstellten Faktoren, um jahrzehntelang andauernde Projekte zu bewerten.
Sie urteilten über Entschädigungen für Projekte, bei denen keine Rentabilität nachgewiesen werden konnte – sogar bei solchen, die nicht einmal über das Planungsstadium hinausgekommen sind.
Ein solcher Fall aus jüngster Zeit ist „Tethyan Copper v. Pakistan“. Ein Weltbank-Tribunal entschied, dass die Ablehnung eines Antrags auf eine Kupferbergbaugenehmigung durch eine Provinzregierung eine Verletzung des bilateralen Investitionsabkommens mit Australien durch Pakistan darstellt.
Das Urteil sprach dem Investor Anspruch auf eine Entschädigung in Form des Gegenwartswerts aller Gewinne zu, die das Projekt angeblich während seiner Laufzeit erwirtschaftet hätte, wenn es realisiert worden wäre.
Der Schadensersatz belief sich auf 4,1 Milliarden US-Dollar – zuzüglich 1,9 Milliarden Dollar Zinsen. Das entspricht etwa 86 Prozent der pakistanischen Währungsreserven, sowie dem 7,5-Fachen des pakistanischen Gesundheitsetats und dem 22-Fachen des Bildungsetats des Landes.
Die Vollstreckung des Schiedsspruchs wurde aufgrund einer Annullierungspetition Pakistans wegen Korruption und Vorwürfen der Voreingenommenheit von Schiedsrichtern vorläufig ausgesetzt. Am 18. September knüpfte der Annullierungsausschuss die weitere Aussetzung der Vollstreckung an die Bedingung, dass Pakistan eine Kaution in Höhe von einem Viertel der Schadensersatzsumme hinterlegt.
Zudem sollte es sich dazu verpflichten, im Falle eines Scheiterns des Annullierungsangebots die volle Entschädigung zu zahlen. Dabei beträgt die Erfolgsquote von Annullierungsanträgen kaum sieben Prozent, da die Bedingungen sehr restriktiv sind.
Aber selbst wenn dieser kolossale Schiedsspruch annulliert werden sollte: Der Grund wäre keinesfalls, dass es als inakzeptabel angesehen würde, ein Land auf der Grundlage einer lächerlich spekulativen Gewinnprognose zu ruinieren.
Für Deutschland sollte diese Entwicklung besorgniserregend sein, denn genau dieses System von Investoren-Schiedsgerichten soll die Haftung Deutschlands gegenüber Vattenfall für die Entscheidung zum Ausstieg aus der Kernenergie bestimmen. Ironischerweise war der Vorsitzende des Schiedsgerichts beim Fall Tethyan Copper gegen Pakistan ein Deutscher.
*Juan Carlos Boué ist Politikwissenschaftler und Anwalt der internationalen Anwaltskanzlei Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle in London.
Quelle:https://norberthaering.de/unkategorisiert/carlos-boue-pakistan-investorengericht/