Das NSU-Tribunal in Köln 2017 und der Nagelbombenanschlag 2004.
„Bis heute sind wir weit von der versprochenen „lückenlosen Aufklärung“ im NSU-Komplex entfernt. Initiativen und Einzelpersonen, die mit den Betroffenen der NSU-Mord- und Anschlagserie solidarisch verbunden sind, entwickelten die Idee eines Tribunals, das diese Leerstelle besetzt. Der NSU-Komplex wird dabei gedacht als ein Kristallisationspunkt strukturellen Rassismus. Das Tribunal ist damit ein Ort der gesellschaftlichen Anklage von Rassismus. Die Berichte der Betroffenen und Angehörigen stehen im Mittelpunkt. Ihre Geschichte gilt es zu hören und zu verstehen.”(http://www.nsu-tribunal.de)
Die Initiative „Keupstraße ist überall“, die sich nach dem Anschlag 2004 gegründet hatte, spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie gehört zu den wenigen Initiativen, die sich lautstark bis heute für eine tatsächliche Aufklärung der NSU-Terror- und Mordserie stark machen.
Am 9. Juni 2004 explodierte eine Nagelbombe in einer Geschäftsstraße in Köln, in der sich viele türkische Kleinläden, Restaurants und Geschäfte befinden. Die Bombe, mit 5,5 Kilo Schwarzpulver und ca. 800 Nägeln gefüllt, wurde auf einer viel frequentierten Straße deponiert, also mit dem Ziel, wahllos möglichst viele zu ermorden bzw. schwer zu verletzten. Um 15.56 Uhr wurde die Bombe gezündet, über 22 Personen wurden verletzt, viele davon schwer.
Wenig später befinden sich die Ermittler in Besitz von Videoaufzeichnungen einer ca. 100 Meter vom Tatort entfernten Überwachungskamera, die Täter und Tathergang recht deutlich festhalten. Deutlich erkennbar hält die Kamera zwei Männer fest. Man sieht einen Mann, wie er zwei Fahrräder schiebt. Auf einem befindet sich ein Schalenkoffer auf dem Gepäckträger. Kurze Zeit später wird dieses Fahrrad vor einem Geschäft abgestellt. Obwohl die Gesichter zum Teil von einer Baseballmütze verdeckt sind, sind die Gesichtszüge dennoch markant und klar konturiert.
Dennoch wird man in den späteren Presseerklärungen der Polizei nur lesen, dass man keine heiße Spur habe, aber die Täter im Umfeld der ›organisierten Kriminalität‹ vermute: »Der Begriff ›Terroristischer Anschlag‹ wurde noch am Tattag aus einem Rundschreiben der Polizei wieder rausgestrichen.« (SZ vom 22.11.2012)
Am darauf folgenden Tag wird diese Ermittlungsrichtung von ganz oben abgeklopft, durch den damaligen SPD-Innenminister Otto Schily (SPD): »Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu.« (Quelle: http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_amrechtenrand/terrorvonrechts/keupstrassekoeln100.html)
Zeugen, die glaubwürdige und gut überprüfbare Aussagen gemacht hatten, gab es genug:
So z.B. eine heute 63-jährige Frau, die schildern konnte, wie ein Mann ein Fahrrad sehr vorsichtig in Richtung Keupstraße geschoben hatte: »Er trug ein T-Shirt und Shorts. Ich habe sein Gesicht nur kurz gesehen.« Um die Person zu identifizieren, legte man ihr damals Sequenzen aus den Videoaufzeichnungen vor. »Ihr wurden aber keine Bilder deutscher Terrorverdächtiger aus der Naziszene gezeigt – mit einer solchen Lichtbildvorlage der bekannten abgetauchten Nazis hätte der gesamte NSU zu diesem Zeitpunkt aufgeklärt werden können.« (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling). Wäre ihr, so die Zeugin vor dem OLG in München, damals das Bild von Uwe Böhnhardt vorgelegt worden, so hätte sie ihn klar erkannt.
Auch ein Feuermann, der sich in der Nähe des Anschlages aufhielt, gab gegenüber der Polizei an: »›Das war ein Deutscher ganz sicher‹, versicherte der Zeuge, der damals mit einem Motorrad unterwegs war und mit dem auf einem Fahrrad flüchtenden Bombenleger kurz nach dem Anschlag fast zusammenstieß. Dies sei ihm im Gedächtnis geblieben. Wenige Tage später habe er den mutmaßlichen Terroristen Böhnhardt in der Zeitung auf Fotos einer Überwachungsvideo zweifelsfrei als Bombenleger identifiziert. Die Polizei ging diesem und anderen Hinweisen nicht nach.« (Keupstraße: ›Die Ausländer waren es selbst‹ – Wie die Polizei Zeugenaussagen ignorierte, Deutsch-türkisches Journal vom 30.1.2015)
Um diese vorsätzlich falsche Ermittlungsrichtung durchzuboxen, schreckten die Verfolgungsbehörden auch vor Drohungen und Einschüchterungen nicht zurück. Wenige Tage nach dem Bombenanschlag bekam auch der geschädigte Ladenbesitzer Arif Sagdic Besuch von Kriminalbeamten. Diesen gegenüber äußerte Arif Sagdic klar und deutlich den Verdacht, dass es sich um einen Terroranschlag von Neonazis handele. Daraufhin bekam er von den Polizisten die Antwort: »›Schweig darüber. Kein Wort zu niemanden‹. Sie haben mir richtig Angst gemacht.« (WDR-Magazin ›Westpol‹ vom 25.11.2012)
Von Anfang an wurde gerade nicht in alle Richtungen ermittelt, sondern ausschließlich in eine: Man wollte auch diesen Terroranschlag in das kriminelle ausländische Milieu abschieben. Verdächtig waren die Opfer, ermittelt wurde im Umfeld türkischer Familien: »Laut Kölner Stadt-Anzeiger wurden alleine vom Landeskriminalamt NRW »zwischen Juni 2005 und Februar 2007 zwei verdeckte Ermittler und fünf Vertrauenspersonen einsetzte, um die türkischen und kurdischen Anwohner der Straße gezielt auszuforschen. Demnach wurde eine Scheinfirma durch das LKA eingerichtet, die Räume in der vom Anschlag betroffenen Keupstraße mietete.« (rtl.de vom 22.11.12)
Mit ›Vertrauenspersonen‹ sind nichts weiter als V-Leute gemeint, die die Familie und ihren Freundeskreis bespitzeln sollten. Wie in allen anderen Fällen zuvor auch führten diese Ausforschungen zu nichts.
Diese falsche Fährte verfolgte man, obwohl nicht nur Zeugen, sondern auch LKA/BKA einen neonazistischen Anschlag für möglich hielten: »Schon kurz nach der Tat (9. Juni 2004) hatten Experten von Landes- und Bundeskriminalamt offenbar konkrete Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund. Das berichtet das WDR-Magazin ›Westpol‹ nach Auswertung bislang vertraulicher Unterlagen der Sicherheitsbehörden. So hätte man zum Beispiel Parallelen zu einem rassistisch motivierten Nagelbombenanschlag in London erkannt. Die Kölner Polizei und das NRW-Innenministerium entschieden jedoch, diese Spuren nicht mit Nachdruck zu verfolgen, Erkenntnisse über einen rechtsextremen Hintergrund sollen so der Öffentlichkeit systematisch verschwiegen worden sein.« (express.de vom 24.11.2012)
Nicht nur das LKA/BKA zogen Verbindungen zwischen dem Nagelbombenanschlag in Köln und der Bombenterrorserie in London 1999 – auch das BfV ging den offensichtlichen Übereinstimmungen nach: Das BfV verglich eine Anleitung zum Bau einer Nagelbombe, die in der englischsprachigen Ausgabe der ›C 18‹-Publikation Stormer No. 2 erschienen war, mit der in Köln verwendeten Nagelbombe. Unter der Überschrift ›How to build a Dave C. Special‹ wurde dort eine detaillierte Anleitung zum Bau einer Nagelbombe abgedruckt, die in die Aufforderung mündete, David (›Dave‹) Copelands »heroischer« Tat nachzueifern: In London wurden 1999 bei insgesamt drei neofaschistischen Bombenanschlägen mindestens drei Personen ermordet und über 130 PassantInnen meist schwer verletzt.
Obwohl die in Köln und in London verwendeten Nagelbomben signifikante Übereinstimmungen aufwiesen (Verwendung von Schwarzpulver, Einsatz von Nägeln und Glaskolben als Zünder), konzentrierte sich das BfV ganz auf die Hervorhebung der Unterschiede: Die verwendeten Zünder seien verschieden gewesen. Während ›Combat 18‹ in London Quarzuhren als Zeitzünder benutzt hatten, sei die Nagelbombe in Köln mittels einer Fernzündung zur Explosion gebracht worden. Das BfV kam nach Abschluss des Vergleiches zu dem Schluss: »Ein Vergleich zwischen der in der o. a. Publikation veröffentlichten Bombenbauanleitung und der Zusammensetzung des in Köln verwendeten Sprengkörpers ergab lediglich unwesentliche Übereinstimmungen.«
Man könnte diese Art der Untersuchung auch so beschreiben: Aufgrund der Tatsache, dass bei einem Paar Schuhe die Schnürsenkel fehlten, ergaben sich beim Vergleich zweier Schuhpaare derselben Firma, desselben Modells nur unwesentliche Übereinstimmungen.
Für dieses Fazit zählten nicht die Fakten, sondern der unbedingte Wille, einen terroristischen, neonazistischen Hintergrund des Bombenanschlags in Köln – koste was es wolle – auszuschließen.
Diese konzertierte Aktion von Seiten des Innenministeriums, des Bundesinnenministers Otto Schily und des BfV zeitigte die gewünschte Wirkung:
»Zwei Jahre nach der Tat erklärte die Kölner Staatsanwaltschaft, ›dass ein ausländerfeindlicher Hintergrund auszuschließen ist‹.« (SZ vom 13.11.2011)
Acht Jahre später wird das Videoband aus der Überwachungskamera den NSU-Untersuchungsausschussmitgliedern vorgespielt. Mely Kiyak beschreibt diese Sitzung in einer ihrer hervorragenden Kolumnen so: »Irgendwann, es ist fast 23 Uhr, flippt Clemens Binninger von der CDU völlig aus: ›Da laufen zwei Täter mit einer Nagelbombe auf dem Fahrrad zwanzigmal durchs Bild! Die Männer sind im Alter von Böhnhardt und Mundlos! Da stellt man doch einen Zusammenhang her!‹. Binninger, der ehemalige Polizist, erst Streife, dann Kriminalkommissar, später Referent im Innenministerium Baden-Württemberg und seit zehn Jahren Mitglied des Bundestages, ruckelt auf seinem Stuhl hin und her. (…) Er konfrontiert den Zeugen mit allerhand Indizien und kann nicht mehr an sich halten: ›Entschuldigung! Sie schauen sich das Überwachungsvideo derart oft an – da stellt man doch irgendwann einen Zusammenhang zum NSU-Trio her! Die sahen doch deutsch aus!‹
Zuvor hat Binninger erklärt, dass dieser Typ Bombe typisch sei für Nazis. Man kenne sie aus Anschlägen von der englischen Nazigruppe ›Combat 18‹, bei der sich der NSU sozialisiert habe. Binninger ist fassungslos darüber, dass die sogenannte Tatmittelmeldedatei, die man mit Daten wie Zünder, Sprengstoff und so weiter füttert, nicht benutzt worden sei.
Hätte man diese Datei bemüht, hätte das Programm drei Namen ausgespuckt, nämlich: Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, weil in einem anderen Fall, beim Nagelbombenattentat 1999 auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken, genau dieser Bautyp von Bombe benutzt worden war und die Tatmittelmeldedatei die Bombenbauer aus Jena als mögliche Täter nannte – die es aber nicht waren, nicht in Saarbrücken … Binninger befindet sich für seine baden-württembergischen Gemütsverhältnisse am Rande eines Nervenzusammenbruchs: ›Näher kann man einem Täter nicht sein! Ich sage das als ehemaliger Polizist: So nah, wie Sie den Tätern waren, kommt man als Ermittler den Tätern nie wieder!‹« (Mely Kiyak, FR vom 20.7.2012)
Ein weiterer Fall von Vertuschung wurde im April 2013 bekannt: Neben den Videoaufnahmen gab es auch mögliche Zeugen: Zur Tatzeit hielten sich auch zwei Streifenpolizisten dort auf: »Der Beamte sei gemeinsam mit einem Kollegen zum Zeitpunkt des Anschlags in direkter Nähe auf Streife gewesen. Noch vor den Einsatzkräften seien sie am Tatort eingetroffen … Wie NRW-Innenminister Ralf Jäger im Untersuchungsausschuss zu Protokoll gegeben hatte, sei bekannt gewesen, dass die Beamten vor Ort waren. Beide hätten einen Einsatzbericht abgegeben.« (wdr.de vom 25.4.2013)
Obwohl also die Anwesenheit von Polizeibeamten am Tatort bekannt war, wurden sie nicht vernommen. Das Naheliegende, die Beamten zu befragen, ob sie etwas zum Tathergang sagen könnten, ob ihnen verdächtige Personen aufgefallen seien, sollte offensichtlich unterbleiben!
Als wäre das Ganze nicht Hohn genug für diese Art der Ermittlungsarbeit, wurden die besagten Polizeibeamten neun Jahre nach dem Bombenanschlag doch noch vernommen – und wie: »Nach WDR-Informationen wurden sie allerdings nicht gefragt, ob sie Verdächtige gesehen hätten, die Ähnlichkeit mit den mutmaßlichen Attentätern des NSU gehabt hätten … Die Vernehmung habe ausgerechnet der Ermittler geführt, der 2004 für die Versäumnisse in Köln verantwortlich gewesen war. Das Innenministerium in Düsseldorf soll den Ausschuss darüber nicht informiert haben. ›Der Vorwurf der Verfahrensbeeinflussung steht im Raum‹, sagte Petra Pau (Linke).« (wdr.de vom 25.4.2013)
Fazit des ehemaligen Polizeibeamten und CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss Clemens Binninger: »Diesen Fall hätte man aufklären können.«
Der ehemalige Bundesminister des Inneren Otto Schily (SPD) kommt zurück
Ganz offensichtlich nagte der Vorwurf schwer, dass er als damaliger Innenminister maßgeblich dazu beigetragen hatte, dass die Aufklärung des neonazistischen Terroranschlages in Köln faktenfrei ins ›kriminelle Milieu‹ abgeschoben werden konnte. Das hatte auch zur Konsequenz, dass eine mögliche Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hintertrieben, Beweisen und Zeugenaussagen nicht nachgegangen wurde, die bereits 2004 zu Mitgliedern des NSU geführt hätten.
Um genau das dementierten, erwirkte Otto Schily, der in seiner Amtzeit ›Anti-Terror-Gesetze‹ wie Bonbons in die Menge warf, eine ›Klarstellung‹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014. Darin hieß es u.a.:
»Herr Schily weist zu Recht darauf hin, dass er seinerzeit ein rechtsextremistisches Motiv nicht ausgeschlossen, sondern zum Sachverhalt lediglich Folgendes erklärt hat: ›Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu. Aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.‹ Herr Schily weist ferner mit Recht darauf hin, dass den Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt die Existenz einer terroristischen rechtsradikalen Gruppe nicht bekannt war und dass sich daher der Ausdruck ›terroristischer Hintergrund‹ in seiner Erklärung eindeutig ausschließlich auf den ›islamistischen Terrorismus‹ bezogen hat.
Diese ›Klarstellung‹ beantworteten zahlreiche NebenklagevertreterInnen mit folgendem Offenen Brief:
»Sehr geehrter Herr Bundesminister a.D. Schily,
mit Empörung haben die Initiative ›Keupstraße ist überall‹ und die unterzeichnenden Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren die von Ihnen erwirkte ›Klarstellung‹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014 zur Kenntnis genommen. (…)
Die in der ›Klarstellung‹ gegenüber dem Stadtanzeiger nicht kommentierte Behauptung, die ›Erkenntnisse … [der] Sicherheitsbehörden … deuten auf ein kriminelles Milieu‹ hin, war damals falsch und ist es heute. Dementsprechend waren Sie als Zeuge vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss am 15.3.2013 auch nicht in der Lage mitzuteilen, worin diese ›Erkenntnisse‹ bestanden haben sollen. Richtig ist vielmehr, dass die Sicherheitsbehörden ohne tatsächliche Grundlage und auf Weisung ›von oben‹ unterstellten, dass gegen Migranten gerichtete Straftaten ihre Ursache nur im sogenannten kriminellen Milieu haben könnten. Gerade weil es keinerlei Hinweise auf einen solchen kriminellen Hintergrund gab, hätte sich den Ermittlungsbehörden eine rechtsterroristische Tat schon zum damaligen Zeitpunkt aufdrängen müssen. Auch das nordrhein-westfälische LKA bezeichnete den Anschlag zunächst als ›terroristische Gewaltkriminalität‹, bevor dieser Begriff auf Anweisung aus dem offiziellen Sprachgebrauch gestrichen wurde. Auch das wissen Sie. Uns entsetzt Ihr ganz neuer Rechtfertigungsversuch, Ihr damaliges Bestreiten eines terroristischen Hintergrundes habe nicht dem Rechtsterrorismus gegolten, sondern es sei ›eindeutig ausschließlich der islamistische Terrorismus‹ gemeint gewesen. Eine solche ›Erklärung‹ haben Sie nicht einmal im Bundestagsuntersuchungsausschuss abgegeben. Diese widerspricht auch Ihrer eigenen Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz vom April 2012, wonach Ihre damalige Einschätzung ein ›schwerwiegender Irrtum‹ gewesen sei.
Es ist ein billiger Trick, wenn Sie aufgrund der aktuellen Medienpräsenz des islamistischen Terrorismus versuchen so zu tun, als sei der Rechtsterrorismus in Deutschland erst mit dem NSU aufgetreten und Terrorismus ansonsten stets islamistisch. Das widerspricht sogar den damaligen Erkenntnissen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches immerhin eine eigene Abteilung Rechtsterrorismus unterhielt. Sie perpetuieren jenen Rassismus, unter dem die Opfer des NSU schon viel zu lange gelitten haben, um sich selbst und die deutschen Sicherheitsbehörden von jedem Fehlverhalten rein zu waschen. Sie beweisen, dass Sie trotz der Erkenntnisse diverser Untersuchungsausschüsse und der anhaltenden öffentlichen Debatten nichts gelernt haben.
Die von Ihnen 2012 erklärte Übernahme politischer Verantwortung setzt voraus, dass Sie einsehen, was Sie mit Ihrer durch nichts gerechtfertigten öffentlichen Erklärung vom 10.06.2004 in Gang gesetzt haben. Sie tragen eine erhebliche politische Mitverantwortung dafür, dass von den Ermittlungsbehörden anschließend Hinweise auf rechtsextreme Täter unbeachtet blieben, dass selbst als bereits bekannt war, dass der Bombenleger vermutlich kein Migrant war, verdeckte Ermittler in der Keupstraße eingesetzt wurden, um herauszufinden, welche Migranten den Täter beauftragt hätten. Anwohner, die den Verdacht eines rechtsradikalen Hintergrundes äußerten, wurden von Polizeibeamten zum Schweigen verpflichtet. Es ist überfällig, dass Sie ohne Wenn und Aber zu Ihrer Rolle im NSU-Skandal stehen.« (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling)
Statt esoterischer Zufallstheorie eine Klage zwecks Amtshaftung
Ein Opfer des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße hatte im August 2014 beim Landgericht Erfurt eine Amtshaftungsklage gegen das Thüringer Innenministerium eingereicht. Der Anwalt aus Stuttgart, der das Anschlagsopfer vertritt, verwies dabei ausdrücklich auf den NSU-Abschlussbericht in Thüringen, der u.a. den »Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens des Auffindens der Flüchtigen« festgehalten hatte. Hätten die Thüringer Behörden alles unternommen, was möglich gewesen wäre, um die abgetauchten Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes/THS festzunehmen, wäre es nie zu der Mord- und Terrorserie des NSU gekommen.
Darauf reagierte das Thüringer Innenministerium vor allem hinhaltend. Es forderte die Kläger auf, erst einmal abzuwarten, bis der Prozess in München beendet sei. Das lehnte die Klägerseite jedoch ab – aus gutem Grund: Der Nachweis, dass nicht Pannen, sondern fortgesetzte Unterlassungsleistungen dafür verantwortlich sind, das der Aufbau eines neonazistischen Untergrundes ungestört vonstatten ging, dass er mithilfe von V-Leuten ermöglicht wurde, ist längst erbracht:
»Weil der Anwalt schriftlich erklärt habe, an der Klage festhalten zu wollen, werde es nun eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht geben. (…) Bei dem Opfer handelt es sich um den Besitzer eines Dönerimbisses in der Kölner Keupstraße. (…) Der Imbissbesitzer wurde schwer traumatisiert. Er fordert vom Land Thüringen 6.000 Euro Schadenersatz, weil die Fahndungspannen bei der Suche nach dem NSU-Trio eine Festnahme verhindert und den Anschlag damit möglich gemacht hätten.« (mdr.de vom 11.4.2015)
“Wir fordern die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz wusste nicht zu wenig, sondern zu viel.” (NSU-Tribunal, Köln)
Zum Weiterlesen:
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? 3. Auflage, Unrast Verlag 2015
Auf folgender Webseite finden sich zahlreiche Recherchen zum NSU-VS-Komplex: https://wolfwetzel.wordpress.com/category/02-bucher/der-nsu-vs-komplex-2013-2015